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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für technische und organisatorische Dienstleistungen im Bereich von Produktionen sowie für den Verleih von Veranstaltungs- und Medientechnik
Stand: Oktober 2026
LPVD.AT · Lucas Portenkirchner · Kitzsteinhornstraße 34, Top 2 · 5700 Zell am See · Salzburg · office@lpvd.at
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit Auftragserteilung ausdrücklich anerkannt und bilden einen integrierten Bestandteil des jeweiligen Einzelvertrags.
Diese AGB gelten für alle Leistungen des Auftragnehmers im Zusammenhang mit der Planung, Organisation und Durchführung technischer und organisatorischer Dienstleistungen im Rahmen von Produktionen (z. B. Bälle, Shows, Konzerte, Firmenfeiern, Filmproduktionen, Liveproduktionen, kulturelle oder kommerzielle Produktionen), sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Für die Vermietung (Verleih) von Equipment gelten zusätzlich die Besonderen Bedingungen in den Abschnitten 14 bis 21.
Gegenstand des Vertrags ist die Bereitstellung technischer Infrastruktur und Dienstleistungen wie Ton-, Licht-, Video- und Bühnentechnik, Personal, Visuals, künstlerische Vermittlung sowie projektbezogene Beratung und Betreuung im Rahmen der vereinbarten Produktion. Gegenstand kann auch die Vermietung (Verleih) von Veranstaltungs- und Medientechnik sein (siehe Abschnitte 14 bis 21).
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme eines Angebots oder durch Bestätigung per E-Mail zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
4.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Einzelvertrag oder Angebot.
4.2 Änderungen durch den Auftraggeber sind nur nach schriftlicher Bestätigung möglich.
4.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer heranzuziehen.
5.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle notwendigen behördlichen Genehmigungen und Anzeigen fristgerecht eingeholt werden.
5.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, für geeignete Stromversorgung, Zufahrtsmöglichkeiten, Bühnenfläche und sonstige infrastrukturelle Voraussetzungen zu sorgen.
5.3 Für ordnungsgemäße Abläufe vor Ort trägt der Auftraggeber Sorge (z. B. Sicherheitsdienste, Einweisungspersonal, Helfer:innen).
6.1 Es gelten die im Angebot genannten Preise.
6.2 Falls nicht anders vereinbart, ist eine Anzahlung von 30 % bei Vertragsabschluss fällig. Die Restzahlung erfolgt binnen 7 Tagen nach der Produktion.
6.3 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die erbrachten Leistungen am Ende der Produktion abzunehmen. Etwaige Mängel sind sofort schriftlich mitzuteilen. Wird keine Abnahme durchgeführt, gilt die Leistung als genehmigt, sofern keine Mängel binnen 3 Tagen schriftlich gerügt werden.
8.1 Der Auftraggeber kann bis zum vereinbarten Beginn der Produktion schriftlich zurücktreten. Dabei fallen folgende Stornogebühren an:
8.2 Bei höherer Gewalt (z. B. Unwetter, behördliche Absagen, Pandemieauflagen) verlängert sich die Leistungsfrist entsprechend oder es gelten gesonderte vertragliche Regelungen. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers in diesen Fällen sind ausgeschlossen.
9.1 Die Haftung des Auftragnehmers ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Verhältnis zu Verbrauchern haftet der Auftragnehmer auch für einfache Fahrlässigkeit, soweit Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind oder eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde.
9.2 Für Schäden an Equipment oder Technik, die durch Dritte oder das Publikum verursacht werden, haftet der Auftraggeber.
9.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen oder sicherzustellen, dass eine solche durch Dritte besteht.
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung gemäß DSGVO. Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn gesetzlich erforderlich oder für die Vertragserfüllung notwendig ist (z. B. an Subunternehmer).
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit hinsichtlich aller nicht öffentlichen Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Produktion entstandene Medienaufnahmen (Foto, Video, Audio) zur Eigenwerbung zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
Kommt es durch Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers (z. B. Lieferverzögerungen, Krankheit von Schlüsselpersonal, höhere Gewalt) zu Verzögerungen, verlängert sich die Leistungsfrist entsprechend. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
14.1 Für die Vermietung (Verleih) von Veranstaltungs-, Ton-, Licht-, Video-, Rigging- und sonstiger Technik (im Folgenden „Mietgegenstand“) gelten ergänzend zu den übrigen Bestimmungen dieser AGB die Abschnitte 14 bis 21. Bei Widersprüchen gehen die Abschnitte 14 bis 21 vor.
14.2 Anfragen über die Website, insbesondere über den Anfragekorb, sind unverbindlich und stellen noch keinen Vertragsabschluss dar. Der Mietvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung (z. B. per E-Mail) zustande. Bis dahin ist die Verfügbarkeit des Mietgegenstands nicht zugesichert.
14.3 Beschreibungen, Fotos und technische Angaben im Online-Katalog dienen der Information. Wir behalten uns vor, gleichwertige Geräte oder Nachfolgemodelle bereitzustellen, sofern die vereinbarte Eignung für den Verwendungszweck nicht beeinträchtigt wird.
15.1 Die Mietzeit beginnt mit der vereinbarten Abholung bzw. Lieferung und endet mit der vollständigen Rückgabe zum vereinbarten Termin. Angefangene Miettage werden als volle Tage verrechnet, sofern nicht anders vereinbart.
15.2 Abholung und Rückgabe erfolgen, sofern keine Lieferung vereinbart ist, an unserem Standort in Zell am See zu den vereinbarten Zeiten. Lieferung, Aufbau, Betreuung und Abbau durch uns sind gesondert zu vereinbaren und werden nach Aufwand (Anfahrt, Personal, Zeit) verrechnet.
15.3 Der Mieter prüft den Mietgegenstand bei Übergabe auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel und meldet diese unverzüglich. Später gemeldete offensichtliche Mängel oder Schäden gelten, soweit zulässig, als während der Mietzeit entstanden.
15.4 Der Mietgegenstand ist vollständig, mit sämtlichem Zubehör (z. B. Kabel, Adapter, Netzteile, Transportcases) und in dem Zustand zurückzugeben, in dem er übergeben wurde (abgesehen von gewöhnlicher Abnutzung). Bei verspäteter Rückgabe wird für jeden weiteren Tag der volle Tagesmietzins verrechnet; weitergehende Ansprüche, etwa wegen nicht möglicher Folgevermietungen, bleiben vorbehalten.
15.5 Die Weitergabe oder Untervermietung des Mietgegenstands an Dritte ist ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht gestattet.
16.1 Es gelten die im Angebot genannten Preise in Euro. Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, gegenüber Verbrauchern inklusive Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.
16.2 Sofern nicht anders vereinbart, ist bei Bestätigung eine Anzahlung von 30 % fällig; der Restbetrag ist spätestens bei Übergabe des Mietgegenstands bzw. binnen 7 Tagen nach Rechnungslegung zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.
16.3 Wir können je nach Wert und Art des Mietgegenstands eine Kaution verlangen. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung unverzinst zurückerstattet; sie kann mit offenen Forderungen aus dem Mietverhältnis (z. B. Schäden, fehlendes Zubehör, Verbrauchsmaterial) verrechnet werden.
16.4 Verbrauchsmaterial (z. B. Batterien, Klebebänder, Nebel- und Hazer-Fluid, Leuchtmittel) wird nach tatsächlichem Verbrauch zusätzlich verrechnet. Bei außergewöhnlicher Verschmutzung wird der Reinigungsaufwand verrechnet.
17.1 Der Mieter verwendet den Mietgegenstand ausschließlich bestimmungsgemäß, sachgerecht und nach den Herstellerangaben (insbesondere zu Leistung, Belastbarkeit und Sicherheit) und beachtet alle einschlägigen Vorschriften, insbesondere zu Elektrotechnik, Veranstaltungs-, Brand- und Arbeitnehmerschutz.
17.2 Aufbau, Anschluss und Betrieb von elektrischen Anlagen sowie von Rigging-Material (Traversen, Kettenzüge, Anschlagmittel, Bühnenpodeste) dürfen nur durch fachkundige Personen erfolgen. Ist der Mieter nicht selbst fachkundig, hat er Aufbau und Betrieb durch uns oder eine andere fachkundige Person durchführen zu lassen. Zulässige Lasten und Herstellerangaben sind einzuhalten, Überlastung ist ausgeschlossen.
17.3 Der Mietgegenstand ist sorgfältig zu behandeln und vor Nässe, Witterung, Staub, Hitze, Diebstahl und unbefugtem Zugriff zu schützen. Er darf nur in den dafür vorgesehenen Transportcases bzw. fachgerecht gesichert transportiert werden. Veränderungen, Reparaturen und das Entfernen von Kennzeichnungen sind nicht zulässig.
17.4 Bei Geräten mit besonderen Gefahren (z. B. Nebel- und Hazer-Geräte, Laser, Stroboskope, Pyrotechnik-nahe Anwendungen) sind die Sicherheitshinweise, Brandschutz- und behördlichen Vorgaben vom Mieter einzuhalten; es dürfen nur die vorgeschriebenen Betriebsmittel (z. B. Fluids) verwendet werden.
17.5 Der Mieter trägt ab Übergabe bis zur vollständigen Rückgabe die Obhut für den Mietgegenstand. Haben wir Lieferung, Aufbau oder Betreuung übernommen, gilt dies nicht für Zeiträume und Bereiche, in denen der Mietgegenstand in unserer Obhut ist.
18.1 Der Mieter haftet für Verlust, Diebstahl, Untergang und jede über die gewöhnliche Abnutzung hinausgehende Beschädigung des Mietgegenstands während der Mietzeit. Gegenüber Unternehmern gilt dies auch für Schäden, die durch Dritte (z. B. Publikum, Gäste, Personal des Auftraggebers), Witterung oder Transport entstehen, sowie ohne Verschulden des Mieters. Gegenüber Verbrauchern haftet der Mieter nach den gesetzlichen Bestimmungen.
18.2 Der Mieter ersetzt die Kosten der Reparatur, bei Verlust oder wirtschaftlichem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt des Schadens, sowie den entgangenen Mietzins für die Dauer der Reparatur bzw. Wiederbeschaffung. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
18.3 Schäden, Verluste, Störungen und Unfälle sind uns unverzüglich zu melden. Fehlendes oder beschädigtes Zubehör (z. B. Kabel, Adapter, Netzteile, Transportcases) wird ersetzt bzw. verrechnet.
18.4 Der Mieter hat für ausreichenden Versicherungsschutz für die Mietzeit zu sorgen (insbesondere Veranstalterhaftpflicht sowie nach Möglichkeit Elektronik- bzw. Mietsachenversicherung). Eine Versicherung des Mietgegenstands durch uns besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
19.1 Wir stellen den Mietgegenstand in einwandfreiem, betriebsbereitem Zustand bereit.
19.2 Fällt der Mietgegenstand ohne Verschulden des Mieters aus oder tritt ein Mangel auf, ist uns dies unverzüglich telefonisch und schriftlich zu melden. Wir bemühen uns um Reparatur oder gleichwertigen Ersatz in angemessener Zeit. Ist dies nicht möglich, mindert sich der Mietzins anteilig für die Dauer des Ausfalls.
19.3 Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder den Ausfall der Veranstaltung, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Im Übrigen gilt Abschnitt 9.1. Keine Haftung besteht für Schäden aus nicht bestimmungsgemäßer Verwendung, Bedienungsfehlern oder der Nichtbeachtung von Herstellerangaben.
19.4 Können wir den Mietgegenstand aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. Defekt, Lieferengpass, Beschädigung bei Vorvermietung, höhere Gewalt), nicht rechtzeitig bereitstellen, bemühen wir uns um gleichwertigen Ersatz. Gelingt dies nicht, können wir vom Vertrag zurücktreten; bereits bezahlte Beträge werden erstattet. Weitergehende Ansprüche sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
20.1 Der Mieter kann bis zum Mietbeginn schriftlich vom bestätigten Mietvertrag zurücktreten. Dabei fallen folgende Stornogebühren vom vereinbarten Mietzins an:
20.2 Für eigens beschaffte oder angemietete Fremdgeräte sowie für Sonderanfertigungen werden bereits angefallene Kosten in voller Höhe verrechnet. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Bei Verbrauchern gilt die Gebühr nur, soweit sie angemessen ist.
21.1 Gegenüber Verbrauchern gelten die Bestimmungen dieser AGB nur, soweit sie nicht im Widerspruch zu zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Konsumentenschutzgesetz und dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz, stehen. Zwingende Rechte von Verbrauchern, einschließlich der gesetzlichen Gewährleistung, bleiben unberührt.
22.1 Es gilt österreichisches Recht.
22.2 Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
22.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.
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